Auch auf Reisen kann eine medizinische Behandlung notwendig werden. Die heimische Krankenversicherung greift dann nur in Ausnahmefällen. So ist die gesetzliche Krankenversicherung für einen weltweiten kostenlosen Auslandskrankenschutz nicht ermächtigt. Nur in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) haben Versicherte bei vorübergehenden Aufenthalten Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen zu den Bedingungen des Gastlandes. Auch private Krankenversicherungen decken meist nur diesen Bereich mit ab. Für Fernreisen sollten man daher eine gesonderte Reisekrankenversicherung abschließen.
Viele verschiedene Anbieter gibt es auf dem Markt, viele verschiedene Versicherungsleistungen sind möglich. Hier muss auf den genauen Umfang des Versicherungsschutzes geachtet werden, so z.B. auf die Dauer des angebotenen Versicherungsschutzes, ob ein Rücktransport mitversichert ist, zu welchen Bedingungen etc.