In Fällen mit überdurchschnittlichem Aufwand und überdurchschnittlicher Schwierigkeit,
beispielsweise bei schwersten Verletzungen, die sich teilweise über mehrere Jahre erstrecken und für die unsere besondere Qualifikation erforderlich ist, berechnen wir gesondert vereinbarte Honorare. Das RVG kann unseren Aufwand hier nicht ansatzweise abdecken. Wenn möglich und mit Ihrem Einverständnis verrechnen wir unser Honorar mit Zahlungen der Gegenseite, damit Sie nicht an Ihr Erspartes gehen müssen.
Honorarvereinbarungen werden in Absprache mit Ihnen individuell auf Ihre Situation zugeschnitten.