Rechtsanwalt Berlin Unfallkasse: Aufgabe der Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) hat die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Ist aber ein Arbeitsunfall (Wegeunfall) oder eine Berufskrankheit eingetreten, sollen dessen Folgen begrenzt werden und der Arbeitnehmer so schnell wie möglich wieder in den bisherigen Beruf oder Betrieb eingegliedert und den Versicherten oder seinen Hinterbliebenen eine Entschädigung gezahlt werden
Anwaltskanzlei Berlin VBG: Versicherungsumfang der Unfallversicherung
In der gesetzlichen Unfallversicherung haben Versicherte nach Eintritt eines Versicherungsfalles Ansprüche auf umfassende Leistungen. Hierzu gehören Heilbehandlungen einschließlich Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur sozialen Teilhabe. Während der Heilbehandlung besteht Anspruch auf Geldleistungen (Verletztengeld, Übergangsgeld) und gegebenenfalls auf eine Rente
Anwalt Berlin: Träger der Unfallversicherung
Die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung werden im gewerblichen Bereich von den Berufsgenossenschaften
wahrgenommen (z.B. Verwaltungsberufsgenossenschaft, Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft), im öffentlichen Sektor von den Unfallkassen
der einzelnen Bundesländer. Zusätzlich gibt es noch einzelne kommunale Unfallversicherungsverbände
sowie gesonderte Feuerwehrunfallkassen.
Streit mit der Unfallversicherung: Die häufigsten Konfliktfelder
Am häufigsten gibt es Streit mit der gesetzlichen Unfallversicherung zu folgenden Fragen:
Liegt überhaupt ein Unfallereignis vor?
Ist die behauptete gesundheitliche Folge überhaupt auf das Unfallereignis zurückzuführen oder waren überwiegend Vorschäden verantwortlich? (Stichwort: Gelegenheitsursache)
Welche Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ist verblieben?
Besteht Anspruch auf eine Rente und wenn ja in welcher Höhe?
Warum beim Streit mit der BG zum Rechtsanwalt?
Wir sind eine Kanzlei, die seit mehr als 15 Jahren im Bereich des Gesundheitsrechts tätig ist. Wir haben langjährige Erfahrung in der Bearbeitung von Streitigkeiten mit der Berufsgenossenschaft - sei es nun im Zusammenhang mit der Zahlung von Verletztengeld, in der Folge eines Wegeunfalls oder im Zusammenhang mit der verbliebenden Minderung der Erwerbsfähigkeit.
Wir unterstützen Sie, wenn Ihr Antrag von der Berufsgenossenschaft abgewiesen wurde oder Sie der Ansicht sind, dass nicht sämtliche Folgeschäden erfasst wurden.