Zu schnell gefahren, geblitzt, falsch geparkt, Rotlichtverstoß. Im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, ist jedem Autofahrer schon einmal passiert. Oft gibt es ein geringes Bußgeld, das man einfach bezahlt. Wenn es aber um schwerwiegendere Folgen geht, wenn z.B. die Schuldfrage bei einem Unfall ungeklärt ist, der Entzug der Fahrerlaunis droht oder es richtig teuer wird, sollte man von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen lassen, ob sich ein Einspruch lohnt.
Wenn Sie einen Anhörungsbogen bzw. einen Bußgeldbescheid bzgl. eines gegen Sie eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahrens (OWi-Verfahren, Bußgeldverfahren) erhalten, sollten Sie gut überlegen, ob Sie sich äußern wollen. Wer kann nach mehreren Wochen überhaupt noch genau wissen, wer zum Tatzeitpunkt gefahren ist.
Wichtig: Beachten Sie beim Bußgeldbescheid die Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung bzw. Niederlegung!Vereinbaren Sie möglichst frühzeitig einen Termin beim Fachanwalt für Verkehsrecht! Vor allem, wenn
Fahrverbot
oder
Führerscheinentzug
drohen oder dieser schon beschlagnahmt worden ist (vor allem bei Verkehrsstraftaten, Trunkenheitsfahrten etc.), sollten Sie auf die Expertise eines langjährig erfahreren Rechtsanwalts für Verkehrsrecht zurückgreifen.