Die meisten Anwälte haben schon einmal Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall für ihre Mandanten eingefordert. Die korrekte Ermittlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Personenschaden ist jedoch deutlich komplizierter.
Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Medizinrecht wissen, wie sie die einzelnen Schadenspositionen ermitteln. Sie achten darauf, dass wirklich alle Ansprüche erfasst werden. Sie beziffern Haushaltsführungsschaden, vermehrte Bedürfnisse, Pflegekosten etc.
Der Geschädigte kann auch ein angemessenes Schmerzensgeld verlangen. Schmerzensgeld stellt einerseits einen angemessenen Ausgleich für die erlittenen, nicht vermögensrechtlichen Schäden dar, hat andererseits aber auch eine Genugtuungsfunktion.
Die Höhe bemisst sich nach den Beeinträchtigungen im Einzelfall. Als Anhaltspunkt dient hier eine umfangreiche, teilweise unübersichtliche Rechtsprechung.