Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung

Rechtsanwalt Berlin für Haftpflichtversicherungsrecht

Allgemeine Haftpflichtversicherung

Im Bereich der allgemeinen Haftpflichtversicherung kann es im Verhältnis Mandant - Rechtsanwalt zum Einen darum gehen zu prüfen, ob der Mandant eine Haftpflichtversicherung unterhält und unter Umständen bei gegen ihn erhobenen Ansprüche Deckung beanspruchen kann. Oder aber es geht um eine Streitigkeit aus dem Haftpflichtversicherungsvertrag zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer. Für den Bereich der Allgemeinen Haftpflichtversicherung gibt es teilweise im VVG zwingende Vorschriften, von denen die Versicherungen nicht abweichen dürfen. Im Übrigen kann ein Versicherungsvertrag nicht sämtliche Haftpflichtgefahren, die jedermann drohen können, vollumfänglich abdecken. Versichert sind jeweils nur spezielle Risiken, die nach den Bedürfnissen des Versicherungsnehmers zugeschnitten sein sollten. 

Letztlich kommt es darauf an, welche Risiken nach dem Versicherungsschein abgesichert sind. Genaueres regeln dann die konkret dem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen. Oft orientieren sich die Versicherungen an den Musterbedingungen (AHB), das muss aber nicht immer so sein. 

Ziffer 1.1 AHB


Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos für den Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadensereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird.

Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Wichtig ist es, das Haftungs- und Deckungsverhältnis auseinander zu halten.  Ersteres betrifft die Frage, ob aus einem Unfall eine Schadensersatzpflicht des Versicherungsnehmers insbesondere nach §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 S. 1 StVG, 823 BGB gegeben ist. Es geht um das Verhältnis zwischen Schädiger und Geschädigtem. Besonderheit der Kfz-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung ist es, dass der Geschädigte einen Direktanspruch gegen das Versicherungsunternehmen hat und dieses verklagen darf. 


Das Deckungsverhältnis betrifft das Verhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen. Nur hier handelt es sich um "echtes" Versicherungsrecht.


Im Verhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer hat der Versicherer die Prozessführungsbefugnis. Das bedeutet, dass er das Recht hat, den Anwalt zu beauftragen. Der Versicherungsnehmer muss die Vollmacht erteilen und den Rechtsanwalt vollständig informieren.

Kfz-Haftpflicht: versichertes Risiko

Der Versicherungsschutz umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche, die gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden. Die Versicherung muss zusätzlich quasi wie eine Rechtsschutzversicherung die im Prozessfall entstehenden Kosten tragen. 
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