Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Wichtig ist es, das Haftungs- und Deckungsverhältnis auseinander zu halten. Ersteres betrifft die Frage, ob aus einem Unfall eine Schadensersatzpflicht des Versicherungsnehmers insbesondere nach §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 S. 1 StVG, 823 BGB gegeben ist. Es geht um das Verhältnis zwischen Schädiger und Geschädigtem. Besonderheit der Kfz-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung ist es, dass der Geschädigte einen Direktanspruch gegen das Versicherungsunternehmen hat und dieses verklagen darf.
Das Deckungsverhältnis betrifft das Verhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen. Nur hier handelt es sich um "echtes" Versicherungsrecht.
Im Verhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer hat der Versicherer die Prozessführungsbefugnis. Das bedeutet, dass er das Recht hat, den Anwalt zu beauftragen. Der Versicherungsnehmer muss die Vollmacht erteilen und den Rechtsanwalt vollständig informieren.